Noch nicht beauftragte Leistungen in der Prognose berücksichtigen
Prüfen Sie je Gewerk Planansatz, Bestellung, gebuchte Rechnungen und freigegebene Arbeitszeit. Fragen Sie zusätzlich, welche Leistung noch nicht bepreist oder beauftragt ist. Die Prognose basiert auf erfassten Bindungen und Abrechnungen; fehlen beide, greift der Planwert. Noch nicht erfasste Restleistungen werden damit nicht vollständig vorausberechnet.
Kontrollieren Sie außerdem, ob Vergabe und spätere Bestellung denselben Umfang abbilden, Belege richtig zugeordnet sind und Kundenänderungen ihre kaufmännische Freigabe erhalten haben. Verlässliche Zahlen setzen einen abgestimmten Erfassungsablauf voraus.

