Baukalkulation mit Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn

Die Angebotssumme entsteht aus den Einzelkosten der Teilleistungen, den Baustellengemeinkosten, den Geschäftskosten und dem Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Der Rechner zeigt jede Stufe und den tragbaren Nachlass.

Baukalkulation mit Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: Rechner verwenden

Angebotssumme aus Einzelkosten, Zuschlägen und Nachlass

Tragen Sie die Kosten je Gewerk ein und danach die Sätze, die aus Kosten einen Preis machen. Das Ergebnis rechnet beim Tippen mit und verlässt den Browser nicht.

Wie Wagnis und Gewinn angesetzt werden

Wagnis und Gewinn kommen auf die Selbstkosten, danach wird der Nachlass abgezogen.

Einzelkosten der Teilleistungen je Gewerk

Zuschläge, Nachlass und Steuersatz

Angebotssumme und Deckung

Angebotssumme netto: 453.898,89 €

Einzelkosten der Teilleistungen
375.000,00 €
Baustellengemeinkosten
22.500,00 €
Herstellkosten
397.500,00 €
Allgemeine Geschäftskosten
35.775,00 €
Selbstkosten
433.275,00 €
Wagnis und Gewinn vor Nachlass
34.662,00 €
Angebotssumme vor Nachlass
467.937,00 €
Nachlass
-14.038,11 €
Angebotssumme netto
453.898,89 €
Umsatzsteuer
86.240,79 €
Bruttobetrag
540.139,68 €

Marge, Aufschlag und die Nachlassgrenze

Deckungsbeitrag über den Einzelkosten
78.898,89 €
Gewinn nach Nachlass
20.623,89 €
Effektive Marge
4,54 %
Effektiver Aufschlag auf die Selbstkosten
4,76 %
Nachlass, bei dem kein Gewinn bleibt
7,41 %

Die Steuerzeile wendet den eingegebenen Satz auf die Nettosumme an. Das ist eine Rechnung und keine Steuerberatung; welcher Satz für einen Auftrag gilt, klärt der Steuerberater.

Angebotssumme netto = Einzelkosten × (1 + Baustellengemeinkosten) × (1 + Geschäftskosten) × (1 + Wagnis und Gewinn) × (1 − Nachlass). Im Margenmodus tritt an die Stelle des Gewinnfaktors eine Division: Selbstkosten ÷ (1 − Marge), und die Angebotssumme vor Nachlass ist dieser Betrag ÷ (1 − Nachlass).

Baukalkulation mit Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: welche Frage der Rechner beantwortet

Die Zuschlagskalkulation im Bauhauptgewerbe läuft in einer festen Reihenfolge: Einzelkosten der Teilleistungen, Baustellengemeinkosten, Herstellkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Selbstkosten, Wagnis und Gewinn. Wer einen Pauschalzuschlag auf die Lohn- und Materialkosten legt, überspringt zwei Stufen und weiß am Ende nicht, welche davon gedeckt ist. Dieser Rechner geht die Reihenfolge einzeln durch und weist nach jedem Schritt den Betrag aus, der bis dahin aufgelaufen ist.

Der Nachlass steht bewusst im selben Formular. Er wird auf die fertige Angebotssumme gerechnet, nicht auf die Kosten, und geht deshalb vollständig zu Lasten von Wagnis und Gewinn. Bei acht Prozent Zuschlag auf die Selbstkosten ist der Gewinn bei 7,41 Prozent Nachlass aufgebraucht. Der Rechner nennt diese Grenze und daneben die Marge und den Aufschlag, die nach dem gewährten Nachlass tatsächlich übrig bleiben.

Baukalkulation mit Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: wie das Ergebnis zustande kommt

Die Einzelkosten der Gewerke werden addiert. Die Baustellengemeinkosten sind ein Prozentsatz dieser Summe und ergeben zusammen mit ihr die Herstellkosten. Die Allgemeinen Geschäftskosten sind ein Prozentsatz der Herstellkosten und führen zu den Selbstkosten. Auf die Selbstkosten kommt Wagnis und Gewinn, wahlweise als Zuschlag auf die Kosten oder als Marge vom Preis, bei der die Angebotssumme gleich Selbstkosten geteilt durch eins minus Marge ist. Der Nachlass mindert die Angebotssumme, die Umsatzsteuer folgt auf den geminderten Betrag.

Zwei Punkte entscheiden über die Belastbarkeit. Der Satz für die Allgemeinen Geschäftskosten stammt aus der eigenen Buchhaltung, geteilt durch die Bauleistung, die tatsächlich abgerechnet wurde; ein Büro, das bei vier Millionen Euro Jahresleistung neun Prozent kostet, kostet bei drei Millionen zwölf Prozent. Und ein Nachlass gehört einkalkuliert, bevor er angeboten wird: wer über die Marge rechnet, hebt zuerst den Angebotspreis und gibt danach den Nachlass, den er eingeplant hat.

Baukalkulation mit Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: wovon das Ergebnis ausgeht

  • Die Gewerkezeilen enthalten ausschließlich Einzelkosten der Teilleistungen: Lohn, Material, Geräteeinsatz und Nachunternehmerpreis für Leistung, die im Bauwerk verbleibt. Baustelleneinrichtung, Bauleitung und Kran gehören in die Baustellengemeinkosten, sonst stehen sie zweimal in der Kalkulation.

  • Die Gliederung folgt der Zuschlagskalkulation nach KLR-Bau. Eine Kostenschätzung nach DIN 276 gliedert nach Kostengruppen und beantwortet eine andere Frage: dort geht es um das Budget des Kunden, hier um den Preis des Bauunternehmens.

  • Der Umsatzsteuersatz ist mit 19 Prozent vorbelegt. Bei Bauleistungen an einen Auftraggeber, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet nach §13b UStG der Leistungsempfänger die Steuer; dann steht null auf der Rechnung und der Nettobetrag ist die Angebotssumme.

  • Das Ergebnis ist ein Preis, keine Kostensicherheit. Ein Puffer für Baugrund, Umplanung oder steigende Materialpreise steckt weder im Wagniszuschlag noch sonst irgendwo; er gehört als eigene Position in die Gewerkezeilen.

Baukalkulation mit Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Aufschlag und Marge?

Der Aufschlag misst sich an den Kosten, die Marge am Preis. Zehn Prozent Aufschlag auf 100.000 Euro Selbstkosten ergeben 110.000 Euro Angebotssumme und eine Marge von 9,1 Prozent. Für zehn Prozent Marge müssten Sie 111.111 Euro anbieten. Der Umschalter im Rechner führt beide Wege aus.

Wie hoch sind Baustellengemeinkosten und Geschäftskosten üblicherweise?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, und eine übernommene wäre der teuerste Fehler der Kalkulation. Beide Sätze ergeben sich aus der eigenen Kostenrechnung: die Geschäftskosten des Jahres geteilt durch die Bauleistung des Jahres, die Baustellengemeinkosten aus Baustelleneinrichtung, Bauleitung und den Vorhaltekosten des konkreten Projekts.

Geht ein Nachlass zu Lasten des Gewinns oder der Gemeinkosten?

Zuerst zu Lasten des Gewinns, danach zu Lasten der Gemeinkosten. Die Kosten sinken nicht, weil der Preis sinkt. Der Rechner nennt den Nachlass, bei dem der Gewinn genau null erreicht; jeder Prozentpunkt darüber wird aus der Deckung der Geschäftskosten bezahlt.

Lässt sich damit auch ein Nachtrag kalkulieren?

Für den Preis ja. Sie tragen die Mehrkosten des Nachtrags als Gewerkezeile ein und rechnen mit denselben Zuschlagssätzen weiter. Was der Rechner nicht abbildet, ist die Bauzeitverlängerung und die Frage, ob nach §2 VOB/B die Preisgrundlagen des Hauptauftrags fortgelten oder neu zu vereinbaren sind.

Baukalkulation mit Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: an eigenen Projekten nutzen

In Home Builder Software liest dieselbe Rechnung die Projektakte, die Zahl trägt Budget, Vergaben und Rechnungen mit sich, statt eine erneute Eingabe zu verlangen.