Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B
Zeigt, welcher Betrag von dieser Abschlagsrechnung einbehalten wird, wie hoch der Einbehalt insgesamt gegen die vereinbarte Sicherheitssumme steht und wann die Sicherheit zurückzugeben ist.
Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B: Rechner verwenden
Einbehalt je Abschlagsrechnung nach VOB/B
Die Voreinstellung zeigt einen Auftrag, der zu 60 % erbracht und zur Hälfte abgerechnet ist. Jede Zahl lässt sich überschreiben, das Ergebnis folgt.
Rechenvorschrift: Der Einbehalt ist der kleinere Wert aus Höchstbetrag und Einbehaltssatz auf die kumulierte Leistung, wobei der Teil oberhalb des Fertigstellungsgrads mit dem zweiten Satz gerechnet wird. Der Abzug dieser Rechnung ist dieser Stand abzüglich des bereits einbehaltenen Betrags.
Einbehalt und Rückgabedatum
Abzug von dieser Abschlagsrechnung5.057,50 €
- Fertigstellungsgrad
- 60,0 %
- Erbrachte Leistung auf der gewählten Basis
- 606.900,00 €
- Einbehaltssatz auf die erbrachte Leistung
- 30.345,00 €
- Höchstbetrag des Einbehalts
- 50.575,00 €
- Einbehalt nach dieser Zahlung
- 30.345,00 €
- Bereits einbehalten
- 25.287,50 €
- Diese Rechnung vor Einbehalt
- 101.150,00 €
- Jetzt zahlbar
- 96.092,50 €
- Derselbe Satz auf der anderen Basis
- 4.250,00 €
- Rückgabe fällig am
- 30. November 2028
Der Höchstbetrag ist noch nicht erreicht, bis dahin bleiben 20.230,00 €.
Von der Bruttobasis hält derselbe Satz 807,50 € mehr zurück als von der Nettobasis.
Basis, Höchstbetrag und Rückgabedatum stehen im Vertrag. Der Rechner rechnet mit den oben eingetragenen Zahlen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B: welche Frage der Rechner beantwortet
Der Sicherheitseinbehalt ist der Teil jeder Zahlung, den der Auftraggeber zurückhält, bis die Leistung abgenommen und die Frist für Mängelansprüche abgelaufen ist. Üblich sind 5 Prozent der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und 3 Prozent der Abrechnungssumme für Mängelansprüche. § 17 Abs. 6 VOB/B begrenzt den Abzug auf höchstens 10 Prozent je Zahlung, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist, und verlangt die Einzahlung auf ein Sperrkonto binnen 18 Werktagen nach der Mitteilung.
Der Rechner nimmt Auftragssumme, kumulierte Leistung und bereits abgerechneten Betrag, ermittelt den Einbehalt auf den kumulierten Stand und zieht ab, was auf früheren Abschlägen schon einbehalten wurde. Netto- und Bruttobasis bleiben getrennt: Wer 5 Prozent vom Bruttobetrag einbehält, hält bei 19 Prozent Umsatzsteuer genau 19 Prozent mehr zurück als auf der Nettobasis. Ausgegeben werden Abzug, Zahlbetrag, laufender Einbehalt und das Rückgabedatum.
Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B: wie das Ergebnis zustande kommt
Gerechnet wird auf den kumulierten Leistungsstand, nicht auf die einzelne Rechnung. Die erbrachte Leistung wird mit dem Einbehaltssatz multipliziert; wechselt der Satz ab einem vereinbarten Fertigstellungsgrad, gilt für den Teil darüber der zweite Satz. Das Ergebnis wird auf die vereinbarte Sicherheitssumme begrenzt. Vom so ermittelten Stand geht ab, was bereits einbehalten wurde, und der Rest ist der Abzug dieser Abschlagsrechnung.
Der Umschalter für den Satzwechsel bildet zwei Vertragslagen ab. Bleibt der bisherige Einbehalt stehen und gilt der niedrigere Satz nur für spätere Leistungen, wächst die Sicherheit weiter. Wird der gesamte Stand neu gerechnet, wird bei der Abnahme die Differenz frei, und genau so wirkt der Wechsel von 5 Prozent Vertragserfüllung auf 3 Prozent Gewährleistung. Die Umsatzsteuer bleibt in voller Höhe fällig, auch auf den einbehaltenen Teil.
Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B: wovon das Ergebnis ausgeht
Frühere Abschläge sind nach derselben Regel abgerechnet. Der bereits einbehaltene Betrag wird aus dem kumuliert abgerechneten Wert hergeleitet und nicht getrennt eingegeben; eine mitten im Vertrag geänderte Klausel muss von Hand nachgezogen werden.
Ob vom Netto- oder vom Bruttobetrag einbehalten wird, entscheidet der Vertrag. Die Voreinstellung folgt der verbreiteten Formulierung Prozent der Brutto-Abrechnungssumme; der Rechner zeigt beide Werte, weil die Differenz genau die Umsatzsteuer ist.
Das Rückgabedatum ist die Abnahme plus die eingetragene Frist. § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B nennt zwei Jahre, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist; viele Verträge koppeln die Frist an die vierjährige Verjährung nach § 13 Abs. 4 VOB/B.
Nachträge gehören in die Auftragssumme. Fehlen sie, misst der Höchstbetrag gegen die falsche Basis, und der ausgewiesene Einbehalt liegt unter dem, was der Auftraggeber tatsächlich halten darf.
Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B: häufige Fragen
Wie hoch darf der Sicherheitseinbehalt sein?
Das ist Vereinbarungssache, aber die Rechtsprechung zieht Grenzen. Verbreitet sind 5 Prozent der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und 3 Prozent der Abrechnungssumme für Mängelansprüche. § 17 Abs. 6 VOB/B erlaubt zusätzlich nur 10 Prozent Abzug je Zahlung, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist.
Wann muss der Einbehalt zurückgegeben werden?
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung ist spätestens nach der Abnahme und der Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Für die Sicherheit für Mängelansprüche nennt § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B zwei Jahre, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde. Offene Mängelansprüche darf der Auftraggeber in entsprechender Höhe weiter sichern.
Sicherheitseinbehalt vom Netto- oder vom Bruttobetrag?
Beides kommt vor, und die Differenz ist genau die Umsatzsteuer. Fünf Prozent von 101.150 Euro brutto sind 5.057,50 Euro, fünf Prozent von 85.000 Euro netto sind 4.250 Euro. Der Rechner zeigt beide Werte nebeneinander, damit die Klausel vor der ersten Abschlagsrechnung geklärt wird.
Kann eine Bürgschaft den Einbehalt ablösen?
Ja. § 17 VOB/B lässt den Austausch der Sicherheitsart zu, üblich ist die Gewährleistungsbürgschaft gegen Auszahlung des einbehaltenen Betrags. Der Auftraggeber behält die Sicherheit, der Auftragnehmer bekommt seine Liquidität zurück, und es bleibt das Avalentgelt der Bank. Der Austausch gehört in den Vertrag, sonst bleibt das Geld auf dem Sperrkonto liegen.
Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B: an eigenen Projekten nutzen
In Home Builder Software liest dieselbe Rechnung die Projektakte, die Zahl trägt Budget, Vergaben und Rechnungen mit sich, statt eine erneute Eingabe zu verlangen.