Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B
Zeigt, welcher Betrag von dieser Abschlagsrechnung einbehalten wird, wie hoch der Einbehalt insgesamt gegen die vereinbarte Sicherheitssumme steht und wann die Sicherheit zurückzugeben ist.
Einbehalt je Abschlagsrechnung nach VOB/B
Die Voreinstellung zeigt einen Auftrag, der zu 60 % erbracht und zur Hälfte abgerechnet ist. Jede Zahl lässt sich überschreiben, das Ergebnis folgt.
Rechenvorschrift: Der Einbehalt ist der kleinere Wert aus Höchstbetrag und Einbehaltssatz auf die kumulierte Leistung, wobei der Teil oberhalb des Fertigstellungsgrads mit dem zweiten Satz gerechnet wird. Der Abzug dieser Rechnung ist dieser Stand abzüglich des bereits einbehaltenen Betrags.
Einbehalt und Rückgabedatum
Abzug von dieser Abschlagsrechnung5.057,50 €
- Fertigstellungsgrad
- 60,0 %
- Erbrachte Leistung auf der gewählten Basis
- 606.900,00 €
- Einbehaltssatz auf die erbrachte Leistung
- 30.345,00 €
- Höchstbetrag des Einbehalts
- 50.575,00 €
- Einbehalt nach dieser Zahlung
- 30.345,00 €
- Bereits einbehalten
- 25.287,50 €
- Diese Rechnung vor Einbehalt
- 101.150,00 €
- Jetzt zahlbar
- 96.092,50 €
- Derselbe Satz auf der anderen Basis
- 4.250,00 €
- Rückgabe fällig am
- 30. November 2028
Der Höchstbetrag ist noch nicht erreicht, bis dahin bleiben 20.230,00 €.
Von der Bruttobasis hält derselbe Satz 807,50 € mehr zurück als von der Nettobasis.
Basis, Höchstbetrag und Rückgabedatum stehen im Vertrag. Der Rechner rechnet mit den oben eingetragenen Zahlen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Sicherheitseinbehalt-Rechner für Abschlagsrechnungen nach VOB/B
Wie hoch darf der Sicherheitseinbehalt sein?
Das ist Vereinbarungssache, aber die Rechtsprechung zieht Grenzen. Verbreitet sind 5 Prozent der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und 3 Prozent der Abrechnungssumme für Mängelansprüche. § 17 Abs. 6 VOB/B erlaubt zusätzlich nur 10 Prozent Abzug je Zahlung, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist.
Wann muss der Einbehalt zurückgegeben werden?
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung ist spätestens nach der Abnahme und der Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Für die Sicherheit für Mängelansprüche nennt § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B zwei Jahre, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde. Offene Mängelansprüche darf der Auftraggeber in entsprechender Höhe weiter sichern.
Sicherheitseinbehalt vom Netto- oder vom Bruttobetrag?
Beides kommt vor, und die Differenz ist genau die Umsatzsteuer. Fünf Prozent von 101.150 Euro brutto sind 5.057,50 Euro, fünf Prozent von 85.000 Euro netto sind 4.250 Euro. Der Rechner zeigt beide Werte nebeneinander, damit die Klausel vor der ersten Abschlagsrechnung geklärt wird.
Kann eine Bürgschaft den Einbehalt ablösen?
Ja. § 17 VOB/B lässt den Austausch der Sicherheitsart zu, üblich ist die Gewährleistungsbürgschaft gegen Auszahlung des einbehaltenen Betrags. Der Auftraggeber behält die Sicherheit, der Auftragnehmer bekommt seine Liquidität zurück, und es bleibt das Avalentgelt der Bank. Der Austausch gehört in den Vertrag, sonst bleibt das Geld auf dem Sperrkonto liegen.
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