Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen

Berechnet den Nachtrag aus Mehr- oder Mindermenge und geänderter Leistung, mit Zuschlägen für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, und zeigt neue Vertragssumme und Bauzeitverlängerung in Kalendertagen.

Nachtrag berechnen

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Nachtragssumme = Mengenanteil + Einzelkosten mit Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn. Der Mengenanteil ist die Abrechnung der ausgeführten Menge abzüglich Vertragsmenge mal Vertragseinheitspreis.

Preisregel für die Mengenabweichung
Wie die Zuschläge gerechnet werden

Mehrmenge und Mindermenge

Geänderte und zusätzliche Leistung

Zuschläge für Gemeinkosten und Gewinn

Bauzeit und Vertragssumme

Nachtragssumme und Bauzeitverlängerung

Nachtragssumme netto: 21.675,12 €

Vertraglicher Ansatz: 500,00 × 42,00 € = 21.000,00 €

Obere Toleranzgrenze: 550,00

Menge zum Vertragspreis: 550,00 × 42,00 € = 23.100,00 €

Menge zum neuen Preis: 90,00 × 36,50 € = 3.285,00 €

Abrechnung der ausgeführten Menge: 26.385,00 €

Mengenanteil des Nachtrags: 5.385,00 €

Einzelkosten der Eigenleistung: 8.400,00 €

Herstellkosten mit Baustellengemeinkosten: 8.400,00 € + 8 % = 9.072,00 €

Selbstkosten mit allgemeinen Geschäftskosten: 9.072,00 € + 11 % = 10.069,92 €

Preis der Eigenleistung: 10.069,92 € + 6 % = 10.674,12 €

Nachunternehmerleistung mit Zuschlag: 5.200,00 € + 8 % = 5.616,00 €

Preis der geänderten und zusätzlichen Leistung: 16.290,12 €

Umsatzsteuer: 19 % = 4.118,27 €

Nachtragssumme brutto: 25.793,39 €

Neue Vertragssumme netto: 441.675,12 €

Anteil an der bisherigen Vertragssumme: 5,16 %

Mehraufwand in Arbeitstagen: 7

Bauzeitverlängerung in Kalendertagen: 10

Neue Vertragsbauzeit in Kalendertagen: 190

Anteil an der Vertragsbauzeit: 5,56 %

Der neue Einheitspreis greift erst außerhalb der Toleranz. Innerhalb wird die aufgemessene Menge zum Vertragspreis abgerechnet.

Gerechnet wird eine Position. Ein Nachtrag über mehrere Positionen entsteht Zeile für Zeile und wird danach summiert.

Häufige Fragen zu Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen

Ab welcher Mengenabweichung darf ich einen neuen Einheitspreis verlangen?

Nach §2 Abs. 3 VOB/B ab zehn Prozent Abweichung vom Vertragsansatz. Bei Mehrmengen gilt der neue Preis nur für den Teil oberhalb von 110 Prozent, bei Mindermengen dagegen für die gesamte ausgeführte Menge. Verlangen kann ihn jede Vertragspartei; ohne dieses Verlangen bleibt der vereinbarte Preis bestehen.

Wie hoch darf der Zuschlag auf einen Nachtrag sein?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. §650c BGB und die Rechtsprechung sprechen von angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Angemessen heißt in der Praxis: die Sätze der eigenen Urkalkulation, belegbar aus der Kostenrechnung. Wer im Nachtrag höhere Sätze ansetzt als im Hauptangebot, muss den Unterschied begründen.

Verlängert ein Nachtrag automatisch die Bauzeit?

Nein. Die Bauzeitverlängerung muss angemeldet und im Nachtrag mitvereinbart werden. Wird nur der Preis unterschrieben, bleibt der alte Fertigstellungstermin bestehen, und die Vertragsstrafe läuft gegen eine Leistung, die der Auftraggeber selbst angeordnet hat. Deshalb steht die Zahl der Kalendertage hier gleichberechtigt neben dem Betrag.

Mit eigenen Projektdaten weiterrechnen

Beantragen Sie eine Testphase und nennen Sie den Ablauf, den Sie prüfen möchten. Wir richten Home Builder Software dafür ein, ohne eine Laufzeit zu versprechen, bevor der Umfang feststeht.