Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen

Berechnet den Nachtrag aus Mehr- oder Mindermenge und geänderter Leistung, mit Zuschlägen für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, und zeigt neue Vertragssumme und Bauzeitverlängerung in Kalendertagen.

Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen: Rechner verwenden

Nachtrag berechnen

Alle Felder sind vorbelegt, damit sofort eine Zahl dasteht. Ändern Sie einen Wert, folgen das Ergebnis und jeder Zwischenschritt.

Nachtragssumme = Mengenanteil + Einzelkosten mit Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn. Der Mengenanteil ist die Abrechnung der ausgeführten Menge abzüglich Vertragsmenge mal Vertragseinheitspreis.

Preisregel für die Mengenabweichung
Wie die Zuschläge gerechnet werden

Mehrmenge und Mindermenge

Geänderte und zusätzliche Leistung

Zuschläge für Gemeinkosten und Gewinn

Bauzeit und Vertragssumme

Nachtragssumme und Bauzeitverlängerung

Nachtragssumme netto: 21.675,12 €

Vertraglicher Ansatz: 500,00 × 42,00 € = 21.000,00 €

Obere Toleranzgrenze: 550,00

Menge zum Vertragspreis: 550,00 × 42,00 € = 23.100,00 €

Menge zum neuen Preis: 90,00 × 36,50 € = 3.285,00 €

Abrechnung der ausgeführten Menge: 26.385,00 €

Mengenanteil des Nachtrags: 5.385,00 €

Einzelkosten der Eigenleistung: 8.400,00 €

Herstellkosten mit Baustellengemeinkosten: 8.400,00 € + 8 % = 9.072,00 €

Selbstkosten mit allgemeinen Geschäftskosten: 9.072,00 € + 11 % = 10.069,92 €

Preis der Eigenleistung: 10.069,92 € + 6 % = 10.674,12 €

Nachunternehmerleistung mit Zuschlag: 5.200,00 € + 8 % = 5.616,00 €

Preis der geänderten und zusätzlichen Leistung: 16.290,12 €

Umsatzsteuer: 19 % = 4.118,27 €

Nachtragssumme brutto: 25.793,39 €

Neue Vertragssumme netto: 441.675,12 €

Anteil an der bisherigen Vertragssumme: 5,16 %

Mehraufwand in Arbeitstagen: 7

Bauzeitverlängerung in Kalendertagen: 10

Neue Vertragsbauzeit in Kalendertagen: 190

Anteil an der Vertragsbauzeit: 5,56 %

Der neue Einheitspreis greift erst außerhalb der Toleranz. Innerhalb wird die aufgemessene Menge zum Vertragspreis abgerechnet.

Gerechnet wird eine Position. Ein Nachtrag über mehrere Positionen entsteht Zeile für Zeile und wird danach summiert.

Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen: welche Frage der Rechner beantwortet

Ein Nachtrag besteht aus zwei Ansprüchen, die getrennt gerechnet werden. Weicht die ausgeführte Menge vom Vertragsansatz ab, greift §2 Abs. 3 VOB/B: erst jenseits von 110 Prozent wird für die überschießende Menge ein neuer Einheitspreis verlangt, und unterhalb von 90 Prozent kann der Auftragnehmer den Einheitspreis erhöhen, weil die Gemeinkosten auf eine kleinere Menge umzulegen sind. Geänderte und zusätzliche Leistungen nach §2 Abs. 5 und 6 werden dagegen aus eigenen Einzelkosten aufgebaut.

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. August 2019 wird der neue Einheitspreis für Mehrmengen aus den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge gebildet, nicht mehr aus der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. §650c BGB formuliert für den Bauvertrag dieselbe Grundlage. Der Rechner nimmt den neuen Einheitspreis deshalb als Eingabe entgegen und zeigt, was er gegenüber dem Vertragspreis bewirkt, statt eine Fortschreibung zu unterstellen, die vor Gericht keinen Bestand mehr hätte.

Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen: wie das Ergebnis zustande kommt

Zuerst die Menge. Bis zur Grenze von 110 Prozent des Vertragsansatzes gilt der vereinbarte Einheitspreis, darüber der neue; die Differenz zum ursprünglichen Ansatz aus Vertragsmenge mal Vertragspreis ist der Mengenanteil des Nachtrags. Dann die Kosten. Auf die Einzelkosten der Eigenleistung kommen nacheinander Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn, jeder Zuschlag auf die jeweils erreichte Zwischensumme. Nachunternehmerleistung erhält einen eigenen Zuschlag. Beide Teile ergeben zusammen die Nachtragssumme.

Die Bauzeit wird am häufigsten vergessen. Aus zusätzlichen Lohnstunden, Kolonnenstärke und Arbeitsstunden je Tag ergeben sich Arbeitstage; der Rechner rechnet sie bei einer Fünftagewoche in Kalendertage um, weil der Fertigstellungstermin in Kalendertagen läuft. Vergleichen Sie danach die beiden Anteile im Ergebnis: den Nachtrag als Prozentsatz der Vertragssumme und die Verlängerung als Prozentsatz der Vertragsbauzeit. Liegt der Zeitanteil höher, ist der Termin das eigentliche Thema und nicht der Zuschlagssatz.

Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen: wovon das Ergebnis ausgeht

  • Der Ausgleich bei Mindermengen deckt hier Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten der entfallenen Menge. Ob Wagnis und Gewinn dazugehören, ist umstritten; der Rechner lässt sie weg und bleibt damit auf der vorsichtigen Seite.

  • §2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B gewährt den Ausgleich nur, soweit der Auftragnehmer ihn nicht durch Mehrmengen an anderer Stelle erhält. Diese Verrechnung über andere Ordnungszahlen kennt der Rechner nicht, er betrachtet eine Position.

  • Die Zuschlagssätze sind Ihre eigenen Werte aus der Urkalkulation. Weder VOB noch BGB nennen eine Höhe; angemessen ist, was Sie aus der Kostenrechnung belegen können.

  • Die Bauzeitverlängerung unterstellt, dass die zusätzlichen Stunden nicht von der vorhandenen Kolonne aufgefangen werden und dass die Leistung auf dem kritischen Weg liegt. Läuft sie parallel zu einem anderen Gewerk, fällt die Verlängerung kürzer aus.

  • Der Umsatzsteuersatz ist eine Eingabe. Bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmen greift häufig §13b UStG; dann steht dort null und auf der Rechnung der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen: häufige Fragen

Ab welcher Mengenabweichung darf ich einen neuen Einheitspreis verlangen?

Nach §2 Abs. 3 VOB/B ab zehn Prozent Abweichung vom Vertragsansatz. Bei Mehrmengen gilt der neue Preis nur für den Teil oberhalb von 110 Prozent, bei Mindermengen dagegen für die gesamte ausgeführte Menge. Verlangen kann ihn jede Vertragspartei; ohne dieses Verlangen bleibt der vereinbarte Preis bestehen.

Wie hoch darf der Zuschlag auf einen Nachtrag sein?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. §650c BGB und die Rechtsprechung sprechen von angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Angemessen heißt in der Praxis: die Sätze der eigenen Urkalkulation, belegbar aus der Kostenrechnung. Wer im Nachtrag höhere Sätze ansetzt als im Hauptangebot, muss den Unterschied begründen.

Verlängert ein Nachtrag automatisch die Bauzeit?

Nein. Die Bauzeitverlängerung muss angemeldet und im Nachtrag mitvereinbart werden. Wird nur der Preis unterschrieben, bleibt der alte Fertigstellungstermin bestehen, und die Vertragsstrafe läuft gegen eine Leistung, die der Auftraggeber selbst angeordnet hat. Deshalb steht die Zahl der Kalendertage hier gleichberechtigt neben dem Betrag.

Nachtragskalkulation nach VOB/B berechnen: an eigenen Projekten nutzen

In Home Builder Software liest dieselbe Rechnung die Projektakte, die Zahl trägt Budget, Vergaben und Rechnungen mit sich, statt eine erneute Eingabe zu verlangen.